Allgemeine Geschäftsbedingungen (ab 01.01.2002) |
Das Benutzungsverhältnis zwischen Teilnehmer und der Volkshochschule ist privatrechtlich. Die Anmeldung muss persönlich oder schriftlich in der Geschäftsstelle der VHS vorgenommen werden. Sie ist in jedem Falle verbindlich und verpflichtet zum Entrichten des Teilnahmeentgeltes. Ein Kursbesuch ohne vorherige Anmeldung in der Geschäftsstelle der VHS ist ausgeschlossen.
Die Einordnung in die Kurse bzw. Veranstaltungen erfolgt in der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungen. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen der VHS anerkannt.
Anmeldungen nach Kursbeginn sind nur auf vorherige telefonische Anfrage in der Geschäftsstelle möglich und wenn noch Plätze im gewünschten Kurs frei sind. Die VHS führt Wartelisten und richtet bei großer Nachfrage auch zusätzliche Kurse ein.
Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht.
Benachrichtigungen erfolgen nur bei Terminänderungen und Ausfall.
Das zu entrichtende Entgelt für die Veranstaltungen der VHS ergibt sich aus der durch den Stadtrat der Stadt Zwickau beschlossenen aktuellen Benutzungsordnung der Volkshochschule "Martin Andersen Nexö" Zwickau.
Aus verwaltungstechnischen Gründen ist es zur Überweisung des Entgelts erforderlich, ausschließlich die durch die Geschäftsstelle der VHS ausgegebenen Überweisungsbelege zu verwenden. Dies entfällt nur bei Anmeldung über die Homepage der VHS. In diesem Fall erhält der Teilnehmer die nötigen Angaben per e-mail.
Das im Programm veröffentlichte Entgelt ist nach der Anmeldung von jedem Teilnehmer und für jeden Kurs spätestens 10 Werktage vor Kursbeginn zu überweisen.
Wird für einen Kurs die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann dieser Kurs auf Wunsch der angemeldeten Teilnehmer durchgeführt werden, wenn durch diese ein kostendeckender Aufschlag entrichtet wird.
Das Entgelt wird bei Fehltagen, die durch Teilnehmer selbst verursacht werden, nicht reduziert.
Teilnahmebescheinigungen und Qualifikationsnachweise werden auf Wunsch nach Abschluss eines Kurses durch die Volkshochschule ausgestellt. Voraussetzung ist eine regelmäßige Teilnahme am Kurs (mindestens 70% der Termine). Für die Ausstellung jeder Bescheinigung wird ein Entgelt von 5,00 EUR erhoben.
Laut Entgeltordnung können Ermäßigungen nur auf Antrag und Vorlage des entsprechenden Nachweises bei der Anmeldung eingeräumt werden. Die Ermäßigung gilt nur für Kurse, bei denen das Entgelt mehr als 51,10 EUR beträgt.
Folgende Ermäßigungen können gewährt werden:
► Schüler, Studenten um 30 %
► Arbeitslose, die ALG I beziehen um 30 %
(weniger als 511 EUR Leistungsbezug/Monat)
► Arbeitslose, die ALG II oder Sozialgeld beziehen um 30 %
► Zwickau-Pass-Inhaber um 75 %
Rücktritt durch die Volkshochschule: Die Volkshochschule kann wegen zu geringer Beteiligung (Mindestteilnehmerzahl ist in der Regel 8 Personen), wegen Ausfall der Lehrkraft oder aus anderen wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegenüber der VHS sind ausgeschlossen.
Rücktritt durch die Teilnehmer: Der Rücktritt von einer Anmeldung kann nur gegenüber der Geschäftsstelle der VHS erklärt werden. Dies muss schriftlich erfolgen. Eine diesbezügliche Mitteilung an eine Lehrkraft oder das Fernbleiben von der angemeldeten Veranstaltung gelten nicht als Abmeldung und werden als Rücktritt nicht anerkannt.
Bei Rücktritt bis zu 6 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn werden bereits entrichtete Teilnehmerentgelte in voller Höhe zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt bzw. bei Nichtteilnahme erfolgt keine Erstattung.
Ein Rücktritt aus Krankheitsgründen ist nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung auch nach Ablauf der o.g. Frist möglich. Das bereits gezahlte Entgelt kann anteilmäßig zurückerstattet werden. Ein Rücktritt wegen Wechsel der Lehrkraft ist nicht möglich.
Die VHS setzt in der Verwaltung eine Datenverarbeitungsanlage ein, auf der persönliche Daten der Teilnehmer erfasst und gespeichert werden. Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer der Verarbeitung der personenbezogenen Daten für interne Verwaltungszwecke der VHS Zwickau zu. Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden beachtet.
Für die Teilnehmer gilt die Hausordnung der jeweiligen Unterrichtsstätte. In allen Räumen und auf allen Gängen besteht striktes Rauchverbot.
Der Teilnehmer haftet für die von ihm in der Unterrichtsstätte schuldhaft verursachten Schäden. Die Stadt Zwickau haftet bei Schäden des Teilnehmers im Falle grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns ihrer Bediensteten. Die Stadt Zwickau haftet nicht für die Beschädigungen und den Verlust an eingebrachten Sachen der Teilnehmer.
Die Volkshochschule haftet nicht für Personen- und Sachschäden und für Diebstähle während der Veranstaltungen oder auf dem Hin- und Rückweg.